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   BGH, 14.08.2008 - KVR 34-36/07   

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https://dejure.org/2008,3117
BGH, 14.08.2008 - KVR 34-36/07 (https://dejure.org/2008,3117)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2008 - KVR 34-36/07 (https://dejure.org/2008,3117)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2008 - KVR 34-36/07 (https://dejure.org/2008,3117)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Genehmigung von Netzentgelten durch die Landesregulierungsbehörde; Beteiligung und Beschwerdebefugnis der Bundesnetzagentur i.R.d. sich an das energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungsverfahren anschließenden gerichtlichen Beschwerdeverfahrens; ...

  • Judicialis

    StromNEV § 10; ; StromNEV § 32 Abs. 3; ; StromNEV § 7; ; StromNEV § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromNEV § 8 § 10
    Berücksichtigung der Gewerbesteuer und der Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie bei der Stromnetzentgeltermittlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen bestätigt

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wichtiges zur Rückforderung von Netznutzungsentgelten - Vorsicht bei Vergleichsabschlüssen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Stromnetzentgeltkürzungen durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen bestätigt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07
    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222; 105, 252, 277).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offengelassen, ob und inwieweit der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie erfasst wird (vgl. BVerfGE 51, 193, 221 f.; 68, 193, 222 f.; 105, 252, 277).

    Sie werden aber vom Grundgesetz eigentumsrechtlich nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 68, 193, 222 f.; 77, 84, 118; 81, 208, 227 f.; 105, 252, 277).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07
    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222; 105, 252, 277).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offengelassen, ob und inwieweit der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie erfasst wird (vgl. BVerfGE 51, 193, 221 f.; 68, 193, 222 f.; 105, 252, 277).

    Sie werden aber vom Grundgesetz eigentumsrechtlich nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 68, 193, 222 f.; 77, 84, 118; 81, 208, 227 f.; 105, 252, 277).

  • BGH, 15.05.1984 - KVR 11/83

    Zulässigkeit einer Auflage der Kartellbehörde

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07
    a) Zu Recht ist das Beschwerdegericht von der selbständigen Anfechtbarkeit der von der Landesregulierungsbehörde getroffenen Auflage ausgegangen, weil es sich hierbei um eine Nebenbestimmung handelt, die von der Entgeltgenehmigung trennbar ist (vgl. BGHZ 91, 178, 179; BVerwGE 112, 221, 224; 112, 263, 265).

    Diese spezialgesetzliche Vorschrift verdrängt nach § 1 Abs. 1 VwVfG die - für die Landesregulierungsbehörde über § 1 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz geltende - allgemeine Regelung des § 36 Abs. 1 VwVfG (BGHZ 91, 178, 181).

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97

    Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß;

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07
    Die begehrte Entscheidung entfaltet gegenüber der Antragstellerin demnach in jedem Falle noch eine unmittelbare Regelungswirkung (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.7.1997 - 1 C 15/96, NVwZ 1998, 191, 192; Urt. v. 29.9.1998 - 1 C 14/97, NVwZ 1999, 306).

    Dies lässt aber nicht das Rechtsschutzinteresse für eine - auch einen bereits abgeschlossenen Zeitraum betreffende - Neubescheidung der Antragstellerin entfallen (vgl. BVerwG NVwZ 1999, 306, 308).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07
    Im Verwaltungsrecht kann sich die Behörde bei der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich nicht auf einen der Nachprüfung entzogenen Beurteilungsspielraum berufen (vgl. nur BVerfGE 84, 34, 49 f.; BVerwG, Urt. v. 21.12.1995 - 3 C 24/94, NVwZ 1997, 179, 180).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07
    a) Zu Recht ist das Beschwerdegericht von der selbständigen Anfechtbarkeit der von der Landesregulierungsbehörde getroffenen Auflage ausgegangen, weil es sich hierbei um eine Nebenbestimmung handelt, die von der Entgeltgenehmigung trennbar ist (vgl. BGHZ 91, 178, 179; BVerwGE 112, 221, 224; 112, 263, 265).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07
    Sie werden aber vom Grundgesetz eigentumsrechtlich nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 68, 193, 222 f.; 77, 84, 118; 81, 208, 227 f.; 105, 252, 277).
  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07
    a) Zu Recht ist das Beschwerdegericht von der selbständigen Anfechtbarkeit der von der Landesregulierungsbehörde getroffenen Auflage ausgegangen, weil es sich hierbei um eine Nebenbestimmung handelt, die von der Entgeltgenehmigung trennbar ist (vgl. BGHZ 91, 178, 179; BVerwGE 112, 221, 224; 112, 263, 265).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07
    Sie werden aber vom Grundgesetz eigentumsrechtlich nicht dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens zugeordnet (vgl. BVerfGE 68, 193, 222 f.; 77, 84, 118; 81, 208, 227 f.; 105, 252, 277).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94

    Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche

    Auszug aus BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07
    Im Verwaltungsrecht kann sich die Behörde bei der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich nicht auf einen der Nachprüfung entzogenen Beurteilungsspielraum berufen (vgl. nur BVerfGE 84, 34, 49 f.; BVerwG, Urt. v. 21.12.1995 - 3 C 24/94, NVwZ 1997, 179, 180).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

  • BGH, 29.04.2008 - KVR 28/07

    EDIFACT

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 18.96

    Zweckentfremdungsgenehmigung - Abbruch von Wohnraum - Schaffung von Ersatzraum -

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80

    Ansparung der Kosten für die Rückreise in die Heimat als Auflage gegenüber einem

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 165.65

    Energieversorgung als originär staatliche Aufgabe - Verpflichtung einer Behörde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 13 A 1521/03

    Abschluss von Verträgen über die Zusammenschaltung öffentlicher

  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 54.73

    Inhalt und Umfang der Betriebspflicht von Taxis - Ableitung einer Pflicht des

  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

  • BGH, 13.11.2007 - KVR 23/07

    Beteiligung der Bundesnetzagentur

  • OLG Koblenz, 04.05.2007 - W 605/06
  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 15.96

    Ausländerrecht - Frist des § 35 Abs. 1 AuslG , Anrechnung der Zeiten einer

  • BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines Wehrpflichtigen zur beruflichen Weiterbildung

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2020 - 3 Kart 166/17

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass es keinen Verstoß gegen § 21 Abs. 2 S. 1 EnWG darstellt, wenn der Verordnungsgeber Regelungen trifft, wonach ein überhöhtes Eigenkapital kalkulatorisch nur beschränkt wirksam wird (BGH, Beschlüsse vom 14.08.2008, u.a. KVR 34/07, Rn. 53 ff., zitiert nach juris).

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn der Gesetz- und Verordnungsgeber diesen nur für bedingt schützenswert erachtet, weil es nach allgemeinen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht sinnvoll erscheint, langfristig eine höhere Eigenkapitalquote als 40 Prozent aufzuweisen, und anzunehmen ist, dass sich ein 40 Prozent übersteigender Eigenkapitalanteil unter Wettbewerbsbedingungen nicht einstellen würde (BGH, Beschlüsse vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 54; vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 54, jeweils zitiert nach juris).

    Der den Maßstab für eine effiziente Betriebsführung bildende fiktive Wettbewerbsmarkt ist daher ein Markt, auf dem die Wettbewerber diejenigen Leistungen anbieten, die eine sichere Versorgung der Verbraucher mit Gas gewährleisten (i.E. BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 57 zu der korrespondierenden Vorgabe in der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG; ABl. Nr. L 176, S. 37; vgl. auch Beschluss vom 29.04.2008, KVR 28/07, Rn. 13, zitiert nach juris).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinen bereits zitierten Beschlüssen vom 14.08.2018 (u.a. KVR 34/07, Rn. 82) ausgeführt, dass die Berücksichtigung des damals in § 8 S. 2 StromNEV/GasNEV vorgesehenen, durch die Umsatzsteuerreform 2008 abgeschafften Abzugs der kalkulatorischen Gewerbesteuer von sich selbst zwar dazu führe, dass die Eigenkapitalverzinsung tatsächlich nicht in vollem Umfange erhalten bleibe.

    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur solche Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222; 105, 252, 277; siehe auch BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 58 f.), wie vorliegend die Aussicht auf eine bestimmte Eigenkapitalfinanzierung.

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2018 - 3 Kart 82/15

    Bestimmung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes

    In seiner Entscheidung vom 14.08.2008 (KVR 34/07, Rn. 60 ff.) stellte der Bundesgerichtshof klar, dass ein etwaiges Risiko bei der Höhe kapitalmarktüblicher Zinsen für vergleichbare Kreditaufnahmen zu berücksichtigen sei.

    Ein solcher Zuschlag beziehe sich lediglich auf die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung (BGH, a.a.O., Rn. 70 juris unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 14. August 2008, KVR 34/07, Rn. 74).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 3 Kart 121/17

    Gerichtliche Überprüfung der Erlösobergrenzen eines Gas- Verteilernetzbetreibers

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass es keinen Verstoß gegen § 21 Abs. 2 S. 1 EnWG darstellt, wenn der Verordnungsgeber Regelungen trifft, wonach ein überhöhtes Eigenkapital kalkulatorisch nur beschränkt wirksam wird (BGH, Beschlüsse vom 14.08.2008, u.a. KVR 34/07, Rn. 53 ff., zitiert nach juris).

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn der Gesetz- und Verordnungsgeber diesen nur für bedingt schützenswert erachtet, weil es nach allgemeinen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht sinnvoll erscheint, langfristig eine höhere Eigenkapitalquote als 40 Prozent aufzuweisen, und anzunehmen ist, dass sich ein 40 Prozent übersteigender Eigenkapitalanteil unter Wettbewerbsbedingungen nicht einstellen würde (BGH, Beschlüsse vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 54; vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 54, jeweils zitiert nach juris).

    Der den Maßstab für eine effiziente Betriebsführung bildende fiktive Wettbewerbsmarkt ist daher ein Markt, auf dem die Wettbewerber diejenigen Leistungen anbieten, die eine sichere Versorgung der Verbraucher mit Gas gewährleisten (i.E. BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 57 zu der korrespondierenden Vorgabe in der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG; ABl. Nr. L 176, S. 37; vgl. auch Beschluss vom 29.04.2008, KVR 28/07, Rn. 13, zitiert nach juris).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinen bereits zitierten Beschlüssen vom 14.08.2018 (u.a. KVR 34/07, Rn. 82) ausgeführt, dass die Berücksichtigung des damals in § 8 S. 2 StromNEV/GasNEV vorgesehenen, durch die Umsatzsteuerreform 2008 abgeschafften Abzugs der kalkulatorischen Gewerbesteuer von sich selbst zwar dazu führe, dass die Eigenkapitalverzinsung tatsächlich nicht in vollem Umfange erhalten bleibe.

    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur solche Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222; 105, 252, 277; siehe auch BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 58 f.), wie vorliegend die Aussicht auf eine bestimmte Eigenkapitalfinanzierung.

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2019 - 3 Kart 166/17
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass es keinen Verstoß gegen § 21 Abs. 2 S. 1 EnWG darstellt, wenn der Verordnungsgeber Regelungen trifft, wonach ein überhöhtes Eigenkapital kalkulatorisch nur beschränkt wirksam wird (BGH, Beschlüsse vom 14.08.2008, u.a. KVR 34/07, Rn. 53 ff., zitiert nach juris).

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn der Gesetz- und Verordnungsgeber diesen nur für bedingt schützenswert erachtet, weil es nach allgemeinen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nicht sinnvoll erscheint, langfristig eine höhere Eigenkapitalquote als 40 Prozent aufzuweisen, und anzunehmen ist, dass sich ein 40 Prozent übersteigender Eigenkapitalanteil unter Wettbewerbsbedingungen nicht einstellen würde (BGH, Beschlüsse vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 54; vom 25.04.2017, EnVR 57/15, Rn. 54, jeweils zitiert nach juris).

    Der den Maßstab für eine effiziente Betriebsführung bildende fiktive Wettbewerbsmarkt ist daher ein Markt, auf dem die Wettbewerber diejenigen Leistungen anbieten, die eine sichere Versorgung der Verbraucher mit Gas gewährleisten (i.E. BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 57 zu der korrespondierenden Vorgabe in der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG; ABl. Nr. L 176, S. 37; vgl. auch Beschluss vom 29.04.2008, KVR 28/07, Rn. 13, zitiert nach juris).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinen bereits zitierten Beschlüssen vom 14.08.2018 (u.a. KVR 34/07, Rn. 82) ausgeführt, dass die Berücksichtigung des damals in § 8 S. 2 StromNEV/GasNEV vorgesehenen, durch die Umsatzsteuerreform 2008 abgeschafften Abzugs der kalkulatorischen Gewerbesteuer von sich selbst zwar dazu führe, dass die Eigenkapitalverzinsung tatsächlich nicht in vollem Umfange erhalten bleibe.

    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur solche Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfGE 68, 193, 222; 105, 252, 277; siehe auch BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 34/07, Rn. 58 f.), wie vorliegend die Aussicht auf eine bestimmte Eigenkapitalfinanzierung.

  • OLG Schleswig, 10.03.2016 - 16 Kart 3/14

    Bestimmung der Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Gas: Bemessung

    Das muss - so zu Recht quasi selbstverständlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2015, VI-3 Kart 16/13 (V), Rn. 77ff. bei juris; offenlassend BGH, Beschluss vom 10.November 2015, EnVR 26/14, Rn. 34 bei juris) - über die reinen Kosten hinaus vernünftigerweise auch für andere bilanzielle Positionen gelten: Es würde, wie der BGH grundlegend bereits in der Entscheidung vom 14. August 2008 (KVR 34/07, Rn. 19) ausgesprochen hat, nicht mehr zu angemessenen Ergebnissen führen und den Netzbetreiber ohne sachlichen Grund benachteiligen, wenn die Regulierungsbehörde von Kalkulationsgrundlagen auszugehen hätte, die ersichtlich unzutreffend sind, und entsprechend gilt, dass der Bestimmung der Erlösobergrenze nicht gut Daten zugrunde gelegt werden können, die abweichend von dem Gedanken des Fotojahrs erkennbar gerade nicht repräsentativ sind.

    Nichts anderes ergibt sich nach dem Verständnis des Senats aus der von der Beschwerdegegnerin angeführten bisherigen Rechtsprechung des BGH (etwa Beschluss vom 14. August 2008, KVR 34/07 -Stadtwerke Speyer, Rn. 77 bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 5 Kart 33/14

    Ermittlung der Tagesneuwerte für betriebsnotwendige Anlagegüter des Betreibers

    In seiner Entscheidung vom 14.08.2008 (KVR 34/07, Rn. 60 ff.) stellte der Bundesgerichtshof klar, dass ein etwaiges Risiko bei der Höhe kapitalmarktüblicher Zinsen für vergleichbare Kreditaufnahmen zu berücksichtigen sei.

    Nur ein solches Normverständnis entspricht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 14.08.2008 - KVR 42/07 Rn. 41 ff. "Rheinhessische Energie"; KVR 34/07, Rn. 53 ff) der Zielsetzung einer preisgünstigen Energieversorgung i.S.v. § 1 Abs. 1 EnWG und eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs (§ 1 Abs. 2 EnWG).

    Ferner hat er in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 4 Satz 1 GasNEV auf den durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn abgeschlossenen Jahre vor Antragstellung abgestellt (BGH, Beschluss vom 18.02.2014 - EnVR 1/13, Rn. 13f.; Beschlüsse vom 14.08.2008 - KVR 42/07 Rn. 56 ff. "Rheinhessische Energie"; KVR 34/07 Rn. 69 ff.; KVR 36/07 Rn. 68 ff. "Stadtwerke Trier").

  • OLG Schleswig, 25.03.2010 - 16 Kart 51/09

    Bestimmung des maßgeblichen Kostenniveaus bei der Ermittlung der Erlösobergrenzen

    Daneben hätte sie (b) neben der Eigenkapitalverzinsung auch die nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. August 2008, KVR 34/07, mit dieser unmittelbar zusammenhängende kalkulatorische Gewerbesteuer anheben müssen.

    Darin, auf den Gesichtspunkt der Sachangemessenheit als Korrekturfaktor bzw. abschließende Kontrollüberlegung abzustellen, sieht sich der Senat auch durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. August 2008 ( KVR 34/07, Rn. 19 bei juris) bestärkt.

    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. August 2008 ( KVR 34/07) wäre ein Risikozuschlag auf den "risikolosen" Zins von 4, 8% einzukalkulieren.

    Oder, nochmals, in den Worten des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 14. August 2008, KVR 34/07, Rn. 19): Eine Kontrolle würde nicht mehr zu sachangemessenen Ergebnissen führen und den Netzbetreiber ohne sachlichen Grund benachteiligen, wenn die Regulierungsbehörde von Kalkulationsgrundlagen auszugehen hätte, die ersichtlich unzutreffend sind.

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 5 Kart 17/15

    Zuordnung von Aufwendungen für den Differenzbilanzkreis zum Ausgleich von

    Die frühere Regelung hatte zu erheblichen Unsicherheiten, insbesondere im Hinblick auf den vom Netzbetreiber zu zahlenden Fremdkapitalzins und Risikozuschlag, geführt, weshalb der Verordnungsgeber - die abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (EnVR 71/12) erging erst am 18.02.2014 und damit nach Inkrafttreten der Verordnung und dem Beginn der zweiten Regulierungsperiode - nun ein gestrafftes und anderes Berechnungsmodell vorgegeben hat (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - KVR 34/07, Rn. 60 ff.).
  • OLG Brandenburg, 20.10.2011 - Kart W 10/09

    Anreizregulierung für Stromnetzbetreiber: Bestimmung der Erlösobergrenze;

    Dies sei im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 14.8.2008, KVR 34/07 zu diesem Zinssatz rechtswidrig.

    Mit Erfolg wendet sich die Beschwerde gegen die unterlassene Anpassung der Zinssätze für die zulässige Grenze von 40 % übersteigendes Eigenkapital (EK II), gegen die unterlassene Neuberechnung der kalkulatorischen Gewerbesteuer sowie gegen die Nichtberücksichtigung der Anlagen im Bau und der Plankosten für die Beschaffung von Verlustenergie in Ansehung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur kostenbasierten Regulierung (BGH, Beschlüsse vom 14.8.2008, KVR 34/07, KVR 35/07, KVR 36/07, KVR 42/07 - zitiert nach juris).

    Nach dem maßgeblichen Kenntnishorizont eines objektivierten Erklärungsempfängers ist das Schreiben der Beschwerdeführerin nur als an die LRB gerichtete Aufforderung zu verstehen, die angekündigte Entscheidung zu den Erlösobergrenzen hinsichtlich der Bestimmung deren Ausgangsniveaus u.a. dahin zu korrigieren, dass unter Berücksichtigung der Urteile des BGH vom 14.8.2008 (z.B. KVR 34/07) die Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie berücksichtigt werden.

  • BGH, 25.04.2017 - EnVR 17/16

    Stadtwerke Werl GmbH - Festsetzung der Erlösobergrenzen im Gasverteilernetz:

    Dieser Zuschlag bezieht sich lediglich auf die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung (BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - KVR 34/07 Rn. 74).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 5 Kart 21/14

    Nachträgliche Korrektur eines Erlösobergrenzenbescheides bei mathematisch nicht

  • OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 W 6/09

    Berücksichtigung eines pauschalierten Investitionsfaktors im vereinfachten

  • BGH, 23.06.2009 - EnVR 76/07

    Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen, des ansetzbaren Umlaufvermögens,

  • OLG München, 25.11.2010 - Kart 17/09

    Gasnetzentgeltregulierung: Berücksichtigung von Erlösen aus der Auflösung von

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 3 Kart 15/10

    Zulässigkeit der zeitlichen Befristung der Genehmigung eines Investitionsbudgets;

  • OLG Schleswig, 25.03.2010 - 16 Kart 34/09

    Bestimmung des maßgeblichen Kostenniveaus bei der Ermittlung der Erlösobergrenzen

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - 3 Kart 60/08

    Ermittlung der angemessenen Verzinsung gem. § 7 Abs. 5 StromNEV/GasNEV

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2011 - 3 Kart 185/09
  • OLG München, 02.09.2010 - Kart 5/09

    Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang Gas: Anpassung der Erlösobergrenze in

  • OLG Düsseldorf, 01.09.2010 - 3 Kart 50/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Gasverteilernetzes im

  • OLG Koblenz, 08.11.2012 - 6 W 595/06

    Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2011 - 3 Kart 276/09

    Voraussetzungen der Genehmigung eines Investitionsbudgets für den Betreiber eines

  • BGH, 18.02.2014 - EnVR 2/13

    Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang gegenüber einem kommunalen

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 Kart 10/10

    Genehmigung eines Investitionsbudgets für den Betreiber eines Hochspannungsnetzes

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 3 Kart 22/10

    Kriterien für die Genehmigung eines Investitionsbudgets eines

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 1/09

    Berücksichtigung der Eigenkapitalverzinsung, eines pauschalierten

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2012 - 3 Kart 218/09

    Bestimmung der Erlösobergrenze für die erste Regulierungsperiode für einen

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 3 Kart 90/09

    Berücksichtigung eines Erweiterungsfaktors i.R.d. Gewährung eines pauschalierten

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Kart 128/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Kart 253/09

    Kriterien für die Genehmigung eines Investitionsbudgets eines

  • OLG Koblenz, 19.08.2010 - W 91/09

    Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode;

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